Nun versucht man es anscheinend auf dem rechtlichen Wege. Zwei Personen, die in dem Buch "Mafia Export" von Forgione, das beim Riemann-Verlag erschienen ist, genannt werden, gehen jetzt gegen Einzelheiten des Buches vor. Zwei Tatsachen sind hierbei interessant:
1. Müssen Tatsachenbehauptungen in Büchern juristisch bewiesen werden, wenn das Wissen um diese Tatsachen wohlmöglich aus der früheren gehobenen Tätigkeit des Autors im Parlament und auf Geheimdienstinformationen beruht? (Francesco Forgione ist der ehemalige Leiter der parlamentarischen Anti-Mafia-Kommission der Regierung Prodi und hat in dem Buch seine Kenntnisse zusammengetragen.)
2. Dürfen Zusammenhänge und "Zufälle" von einem Kenner der Szene gedeutet und in Zusammenhang gestellt werden, obwohl bisher niemand verurteilt wurde? Die Unschuldsvermutung wird bei informellen Organisationen wie der Mafia zu einem Publikations- und Aufklärungshemmnis.
Des weiteren ist es erstaunlich, dass Mafiosi nun eine "Berlusconi-Strategie" fahren und mit juristischen Mitteln versuchen, alle negativen Berichte als Kampagnien zu diffamieren. Dass beide Kläger das Buch gelesen haben, zeigt auch, dass die Mafia durchaus im Bilde über die öffentliche Diskussion in Deutschland ist.
Wann die Unterlassungsklage wirksam wird, weiß ich nicht. Hier das Buch von Forgione, das ein Schatzgrube an Karten und Anekdoten ist.
Nachtrag: Das Buch wurde nun verboten.
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